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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website wendet sich vor allem an ältere Menschen und deren Angehörige. Sie muss deshalb auch dann gut zu bedienen sein, wenn die Augen nicht mehr so gut sehen, die Hände zittern oder die Maus schwerfällt. Hier steht, was wir dafür getan haben — und was noch offen ist.

Wenn Sie auf dieser Website etwas nicht bedienen oder nicht lesen können, sagen Sie uns bitte Bescheid. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@treppenlift-fachbetriebe.de — ein Satz genügt, Fachbegriffe brauchen wir nicht.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags, Mo–Fr 9–18 Uhr

Welchen Standard wir anstreben

Wir richten diese Website nach den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA (WCAG 2.2 AA) aus. Beim Fließtext gehen wir bewusst über diese Stufe hinaus und zielen auf ein Kontrastverhältnis von 7:1 — das ist die Anforderung der höchsten Stufe AAA und hilft Augen, die nicht mehr so viel Licht bekommen.

Diese Erklärung ist eine freiwillige Selbstauskunft und keine amtliche Bestätigung.

Zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von seinen Anforderungen aus — das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme. Wir erfüllen diese Voraussetzung und sind deshalb nach unserer Einschätzung nicht verpflichtet, die Anforderungen des BFSG umzusetzen.

Wir tun es trotzdem, so weit wir können. Bei einer Zielgruppe zwischen 70 und 85 Jahren ist Barrierefreiheit keine Rechtsfrage, sondern die Bedingung dafür, dass die Seite überhaupt ihren Zweck erfüllt. Sollte sich unser Unternehmen so entwickeln, dass die Ausnahme nicht mehr greift, ergänzen wir an dieser Stelle die dann vorgeschriebenen Angaben einschließlich des Hinweises auf die zuständige Marktüberwachungsstelle.

Was bereits umgesetzt ist

Wie wir das geprüft haben

Wir prüfen die Seiten bei jeder Änderung automatisch mit dem Prüfwerkzeug axe und zusätzlich mit Lighthouse. Zuletzt meldeten diese Prüfungen keine Verstöße. Zusätzlich bedienen wir die Formulare regelmäßig von Hand nur mit der Tastatur.

Ehrlich dazugesagt: Automatische Prüfungen finden erfahrungsgemäß nur einen Teil aller Barrieren. Sie ersetzen keine Prüfung durch Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Ihre Rückmeldung ist deshalb wertvoller als jedes Werkzeug.

Was noch nicht barrierefrei ist

Diese Liste ist der Stand vom August 2026. Sie wächst, wenn uns jemand etwas meldet oder eine Prüfung etwas findet — und sie schrumpft, wenn wir etwas behoben haben.

Eine Barriere melden

Sie kommen an einer Stelle nicht weiter, etwas ist zu klein, zu blass oder mit Ihrem Vorleseprogramm nicht bedienbar? Bitte melden Sie sich. Wir brauchen keine Fachbegriffe — beschreiben Sie einfach, was passiert ist.

E-Mail: info@treppenlift-fachbetriebe.de
Über das Formular: Barriere melden
Wir melden uns innerhalb eines Werktags, Mo–Fr 9–18 Uhr

Wir melden uns zurück: innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihrer Meldung. Wenn wir eine Barriere nicht sofort beheben können, sagen wir Ihnen, woran es liegt und wann wir es angehen — statt Ihre Meldung unbeantwortet zu lassen.

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, sagen Sie uns das bitte ebenfalls. Wir nehmen jede Meldung in unsere Liste offener Punkte auf.

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