Checkliste: worauf Sie vor dem Kauf achten sollten
Die Liste zum Ausdrucken ist so sortiert, wie die Fragen tatsächlich auftauchen — nicht so, wie ein Verkaufsgespräch abläuft.

Vor dem ersten Kontakt
- Stufen gezählt und Höhe vom unteren zum oberen Boden gemessen.
- Schmalste Stelle der Treppe gemessen, zwischen Wand und Handlauf.
- Notiert, ob die Treppe gerade läuft, ein Podest hat oder gewendelt ist.
- Zwei, drei Fotos gemacht: von unten nach oben, von oben nach unten, und die Kurve.
- Geklärt, wem das Treppenhaus gehört — Sie allein, Vermieter oder Eigentümergemeinschaft.
- Geprüft, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden kann.
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos anfragenVor dem Vertragsabschluss
- Zuschussantrag bei der Pflegekasse gestellt — vor der Bestellung, nicht danach.
- Wenn KfW-Förderung geplant ist: Antrag gestellt, bevor Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden.
- Mindestens zwei Angebote nach Aufmaß vor Ort eingeholt.
- Angebote auf gleiche Leistung gebracht: Drehsitz, Fernbedienungen, Klappschiene, Einweisung.
- Wartungskosten pro Jahr erfragt und in die Zehn-Jahres-Rechnung eingesetzt.
- Reaktionszeit bei Störung schriftlich zusagen lassen, auch für Wochenenden.
- Liefer- und Montagetermin mit Datum im Vertrag.
- Angebot über Nacht liegen gelassen.
Bei der Übergabe
- Probefahrt gemacht — hoch und runter, mit der Person, die den Lift nutzen wird.
- Notabsenkung zeigen lassen und selbst einmal ausprobiert.
- Bedienungsanleitung, Übergabeprotokoll und CE-Unterlagen erhalten.
- Telefonnummer für Störungen notiert und ans Telefon geklebt.
- Geklärt, wann die erste Wartung fällig ist.
Fachbetrieb finden — kostenlos und unverbindlich
Wir wählen für Ihre Anfrage einen Fachbetrieb aus, der auf Ihre Art Treppenlift spezialisiert ist und Ihre Region bedient — bei der Auswahl achten wir auf Ihren Wunschtermin.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags, Mo–Fr 9–18 Uhr
Häufige Fragen
Was, wenn ich schon unterschrieben habe?
Wurde der Vertrag bei Ihnen zu Hause oder ausschließlich per Telefon, E-Mail oder online geschlossen, besteht in der Regel ein vierzehntägiges Widerrufsrecht — bei fehlender Belehrung länger. Bei maßgefertigten Anlagen kann es ausgeschlossen sein. Im Zweifel kann sich eine Prüfung des Vertrags durch Verbraucherzentrale oder Anwalt lohnen.
Brauche ich für den Pflegekassen-Antrag schon ein Angebot?
Die Kassen verlangen in der Regel einen Kostenvoranschlag. Ein Angebot nach Aufmaß genügt dafür in der Regel — der Vertrag muss dafür nicht geschlossen sein.
