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Treppenlift steuerlich absetzen

Was Sie selbst zahlen, können Sie unter Umständen steuerlich geltend machen — auf zwei verschiedenen Wegen.

Weg 1: Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Wichtig: Nur der Lohnanteil zählt, nicht das Material. Bitten Sie den Fachbetrieb deshalb, in der Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt auszuweisen — ohne diese Aufteilung kann das Finanzamt die Ermäßigung versagen.

Zweite Bedingung: Die Rechnung muss unbar bezahlt werden, also per Überweisung. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus, auch mit Quittung.

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Weg 2: Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

Ist der Einbau medizinisch veranlasst, kommen die Kosten als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Dann zählt nicht nur der Lohn, sondern der gesamte selbst getragene Betrag. Abgezogen wird allerdings die zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet — bei kleineren Beträgen bleibt davon oft nichts übrig.

Das Finanzamt verlangt für diesen Weg regelmäßig einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Ein Pflegegrad-Bescheid, eine ärztliche Bescheinigung oder ein Schwerbehindertenausweis helfen dabei.

Was Sie aufbewahren sollten

Quellen

Stand der Angaben: August 2026.

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Wir wählen für Ihre Anfrage einen Fachbetrieb aus, der auf Ihre Art Treppenlift spezialisiert ist und Ihre Region bedient — bei der Auswahl achten wir auf Ihren Wunschtermin.

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Häufige Fragen

Gilt das auch für Mietwohnungen?

Für § 35a EStG kommt es auf den eigenen Haushalt an, nicht auf das Eigentum. Wer als Mieterin oder Mieter die Handwerkerrechnung selbst zahlt, kann sie grundsätzlich geltend machen.

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