Treppenlift bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 zählt die ehrliche Frage mehr als jedes Angebot: Ist ein Treppenlift hier überhaupt die passende Antwort? Der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt auch bei Pflegegrad 5 bis zu 4.180 €.
Was Pflegegrad 5 bedeutet
Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung 90 bis 100 Punkte ergibt.
In dieser Lage ist ein Sitzlift meist keine Lösung mehr, weil der Transfer nicht mehr möglich ist. Realistisch sind ein Plattformlift, ein Homelift — oder die Verlegung des Wohn- und Schlafbereichs ins Erdgeschoss.
Wenn Pflege im Obergeschoss stattfindet und Hilfsmittel wie ein Pflegebett hinaufgeschafft werden müssen, löst ein Personenlift nur einen Teil des Problems. Sprechen Sie in dieser Lage zuerst mit dem Pflegedienst und der Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder dem Pflegestützpunkt.
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos anfragenLohnt sich eine Höherstufung?
Pflegegrad 5 ist der höchste Grad; eine Höherstufung gibt es nicht mehr. Mit der Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) lässt sich stattdessen prüfen, ob alle Leistungen ausgeschöpft sind, die in diesem Grad zur Verfügung stehen, und ob zusätzlich die Eingliederungshilfe oder — bei Unfallfolgen — die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
Fachbetrieb finden — kostenlos und unverbindlich
Wir wählen für Ihre Anfrage einen Fachbetrieb aus, der auf Ihre Art Treppenlift spezialisiert ist und Ihre Region bedient — bei der Auswahl achten wir auf Ihren Wunschtermin.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags, Mo–Fr 9–18 Uhr
Häufige Fragen
Reicht Pflegegrad 5 für die Bewilligung aus?
Grundsätzlich ja, der Zuschuss steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 offen. Entscheidend ist zusätzlich, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellt — das ist bei einem Treppenlift häufig der Fall; die Kasse entscheidet im Einzelfall.
Muss der Antrag bei Pflegegrad 5 vor dem Einbau gestellt werden?
In der Regel ja: Die Kassen verlangen den Antrag vor Beginn der Maßnahme. Wer zuerst einbauen lässt und danach beantragt, riskiert eine Ablehnung.
Was bleibt bei Pflegegrad 5 als Eigenanteil?
Das hängt vom Treppenverlauf ab. Die Verbraucherzentrale nennt für den Einbau eine Spanne von 3.500 bis 15.000 Euro. Bei einer geraden Treppe deckt der Zuschuss einen erheblichen Teil, bei einer kurvigen Anlage bleibt ein größerer Eigenanteil — der sich unter Umständen steuerlich geltend machen lässt.
