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Garantie und Gewährleistung beim Treppenlift

Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt. Der Unterschied: Gewährleistung steht im Gesetz, Garantie steht im Vertrag.

Der Unterschied in einer Tabelle

GewährleistungGarantie
Grundlagegesetzlichfreiwilliges Versprechen
Wer haftetder Verkäufer beziehungsweise Werkunternehmerwer die Garantie gibt — Hersteller oder Betrieb
Dauerin der Regel zwei Jahreso lange, wie zugesagt
UmfangMangel bei Übergabewas in den Bedingungen steht
Kostenfür Sie grundsätzlich keinemeist keine, teils an Wartung gebunden

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Worauf es in der Praxis ankommt

Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel, ist es üblich und empfehlenswert, ihn schriftlich zu melden und eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine E-Mail reicht dafür in der Regel, sie sollte aber datiert sein und den Fehler konkret beschreiben.

Bei Garantiezusagen lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie sie brauchen. Häufige Klauseln: Die Garantie gilt nur bei lückenlos dokumentierter jährlicher Wartung, nur bei Reparatur durch autorisierte Betriebe, oder sie deckt Teile, aber nicht die Arbeitszeit. Solche Klauseln sind verbreitet und oft zulässig.

Was Sie aufbewahren sollten

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Wir wählen für Ihre Anfrage einen Fachbetrieb aus, der auf Ihre Art Treppenlift spezialisiert ist und Ihre Region bedient — bei der Auswahl achten wir auf Ihren Wunschtermin.

Wir melden uns innerhalb eines Werktags, Mo–Fr 9–18 Uhr

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Gewährleistung auf einen Treppenlift?

In der Regel zwei Jahre ab Übergabe. Für Bauleistungen können längere Fristen gelten — was in Ihrem Fall vereinbart ist, steht im Vertrag.

Verliere ich die Garantie, wenn ich woanders warten lasse?

Möglicherweise ja — viele Garantiebedingungen verlangen Wartung durch autorisierte Betriebe. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.

Was tun, wenn der Betrieb nicht reagiert?

Üblich ist eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung; eine Kopie sollten Sie aufbewahren. Hilft das nicht, beraten die Verbraucherzentralen, Anwältinnen und Anwälte und — bei Handwerksbetrieben — die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern.

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