Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Zustimmung, Recht, Praxis
Im eigenen Haus entscheiden Sie allein. Im Mehrfamilienhaus gehört das Treppenhaus allen — und damit wird der Treppenlift zur Rechtsfrage, bevor er eine Technikfrage ist. Seit 2020 gibt das Gesetz Mietern wie Eigentümern dafür grundsätzlich einen Anspruch.

Als Mieterin oder Mieter: § 554 BGB
Mieterinnen und Mieter können von der Vermieterseite die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das ist seit dem 1. Dezember 2020 in § 554 BGB geregelt. Der Anspruch entfällt, wenn der Vermieterseite die Veränderung auch unter Würdigung der Interessen der Mieterseite nicht zugemutet werden kann — wie diese Abwägung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Üblicherweise wird dabei vereinbart, dass Sie die Kosten tragen, die Anlage bei Auszug wieder entfernen und den ursprünglichen Zustand herstellen. Häufig wird zusätzlich eine Sicherheitsleistung für den Rückbau vereinbart.
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos anfragenAls Wohnungseigentümerin oder -eigentümer: § 20 WEG
In einer Eigentümergemeinschaft ist das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum. Nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann jede Eigentümerin und jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Gemeinschaft entscheidet dann grundsätzlich über die Art der Durchführung, nicht mehr über das Ob.
Der Beschluss gehört auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung. Es empfiehlt sich, ein konkretes Angebot und eine Skizze der geplanten Schienenführung mitzubringen.
Was Sie zusätzlich klären sollten
- Rettungsweg und Brandschutz: Bleibt die vorgeschriebene Laufbreite erhalten? In notwendigen Treppenräumen ist das die entscheidende Hürde, unabhängig davon, wer zugestimmt hat.
- Wer darf mitfahren?: Es empfiehlt sich, schriftlich festzuhalten, ob nur Sie den Lift nutzen oder auch andere Bewohnerinnen und Bewohner. Das betrifft Haftung und Wartung.
- Versicherung: Klären Sie mit der Gebäudeversicherung, ob die Anlage mitversichert ist, und mit Ihrer Haftpflicht, wer für Schäden Dritter einsteht.
Fachbetrieb finden — kostenlos und unverbindlich
Wir wählen für Ihre Anfrage einen Fachbetrieb aus, der auf Treppenlifte im Mehrfamilienhaus spezialisiert ist und Ihre Region bedient — bei der Auswahl achten wir auf Ihren Wunschtermin.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags, Mo–Fr 9–18 Uhr
Häufige Fragen
Wer zahlt den Treppenlift im Mehrfamilienhaus?
In aller Regel die Person, die ihn braucht und beantragt hat — Anschaffung, Betrieb, Wartung und Rückbau. Der Zuschuss der Pflegekasse kommt bei anerkanntem Pflegegrad genauso in Betracht wie im eigenen Haus.
Darf die Anlage im Treppenhaus geparkt bleiben?
In der Regel ja. Der Parkplatz wird so gewählt, dass der Durchgang frei bleibt; das ist Teil der Planung und sollte im Beschluss oder in der Zustimmung benannt sein.
