Treppenlift bei Schwerbehinderung
Ein Schwerbehindertenausweis ist kein Förderbescheid. Er begründet für sich genommen keinen Anspruch auf einen Treppenlift-Zuschuss — er öffnet aber Türen zu Stellen, die sonst gar nicht zuständig wären.
Welche Stellen infrage kommen
- Eingliederungshilfe nach SGB IX: Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft können auch Wohnraumanpassung umfassen. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe; wo er angesiedelt ist, regelt jedes Land selbst. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig, seit dem Bundesteilhabegesetz aber mit deutlich höheren Freibeträgen als früher.
- Integrationsamt: Wenn der Lift gebraucht wird, um einen Arbeitsplatz zu erreichen oder zu behalten, kommen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht — auch für die Wohnung, wenn von dort aus gearbeitet wird.
- Rentenversicherung: Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben kann die Rentenversicherung Wohnungshilfen leisten, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit erhalten wird.
- Landes- und Kommunalprogramme: Mehrere Bundesländer und viele Kommunen fördern barrierefreies Wohnen mit eigenen Programmen. Die Bedingungen unterscheiden sich stark.
- Stiftungen: Regionale Stiftungen unterstützen im Einzelfall, meist bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit.
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos anfragenMerkzeichen und was sie bewirken
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis — etwa aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder G für erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit — sind für Treppenlift-Anträge nützlich, weil sie die Einschränkung amtlich belegen. Sie ersetzen aber keinen Antrag und keine Prüfung im Einzelfall.
Fachbetrieb finden — kostenlos und unverbindlich
Wir wählen für Ihre Anfrage einen Fachbetrieb aus, der auf Ihre Art Treppenlift spezialisiert ist und Ihre Region bedient — bei der Auswahl achten wir auf Ihren Wunschtermin.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags, Mo–Fr 9–18 Uhr
